Detailansicht Urteil
Mietminderung und fristlose Kündigung bei zu hohen Temperaturen
OLG Hamm, AZ: 30 U 131/06, 28.02.2007
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Mieter Vermieter Mietkürzung Miete kürzen Hitze Sommerhitze Temperatur Außentemperatur 6°C 6 Grad Temperaturdifferenz bautechnische Voraussetzung BGB Mietminderung Mietzurückbehalt Mietmangel Sachmangel
Ähnliche Urteile
- Wohnungsübergabe auch durch Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters möglich
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Kurioses Wirtschaftsplan Kündigung Jahresabrechnung Beirat Verwaltungsbeirat Sondereigentum Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Miete Treppenlift Nachbarrecht Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Wurzeln Makler Arzthaftung Beschluss Garage Verkehrsunfall Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Abmahnung Mietminderung Abschleppen Schimmel Telefonwerbung Verwalter Protokoll Wohnungseigentümer Tierhaltung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
