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Bei Anbietern von EDV-Software besteht eine besonders umfangreiche Aufklärungspflicht.
OLG Hamm, AZ: 12 U 26/07, 08.08.2007
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Keywords: Vertrag Aufklärung Rücktritt Software Spezialsoftware IT Vergütung Installation Leistung nicht nichts gesagt geschwiegen Rücktrittsgrund § 275, § 323, § 326
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