Detailansicht Urteil
Fluggesellschaft haftet für den Sturz eines Passagiers auf der Fluggastbrücke
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 30/15, 21.11.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 8 S 4293/14, 08.11.2014
-
OLG Koblenz, AZ: 2 U 1104/10, 01.12.2011
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 16 U 49/94, 16.09.2004
-
LG Kleve, AZ: 6 S 305/99, 21.01.2000
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Luftbeförderungsvertrag: Begriff des Einsteigens in ein Luftfahrzeug; Voraussetzungen der Haftung des Luftfahrtunternehmens nach dem Montrealer Abkommen bei einem Unfall des Fluggastes Schadenersatz bei Sturz auf der Fluggastbrücke
Ähnliche Urteile
- Ausgleichsleistungen bei großer Flugverspätung und Nutzung eines Ersatzflugs
- Haftung für unterbliebene Information über Einreisemodalitäten beim Reisevertrag
- Pauschalreisevertrag: Wegfall des Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters während Corona
- Entschädigungsanspruchs des Reiseveranstalters beim Rücktritt vom Pauschalreisevertrag?
- Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag wegen Covid-19-Pandemie?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Kündigung Abschleppen Verkehrsunfall Telefonwerbung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Verwaltungsbeirat Schimmel Arzthaftung Protokoll Nachbarrecht Wohnungseigentümer Tierhaltung Wirtschaftsplan Abmahnung Verwalter Jahresabrechnung Treppenlift Veränderung Nutzungsentschädigung Kurioses Miete Anfechtungsklage Garage Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Wurzeln Makler Teilungserklärung Beirat Eigentümerversammlung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
