Detailansicht Urteil
Das Schuldverhältnis im weiten Sinne, § 362 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 181/52, 11.11.1953
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertrag Aufgaben Bedingungen Pflichten Leistungen Ansprüche Schuldverhältnis weiten engeren Sinn Versicherung Prämien
Ähnliche Urteile
- Zur Nutzungsentschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe der Mietsache durch den Mieter; § 546a BGB
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Zum Anspruch auf erstmalige Herstellung des geschuldeten Zustandes in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 8 WEG; 242 BGB
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Mietminderung Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Gegenabmahnung Teilungserklärung Abschleppen Sondereigentum Tierhaltung Makler Organisationsbeschluss Beirat Kurioses Veränderung Verwalter Protokoll Gemeinschaftseigentum Treppenlift Garage Verkehrsunfall Anfechtungsklage Telefonwerbung Arzthaftung Miete Beschluss Wurzeln Eigentümerversammlung Abmahnung Kündigung Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!