Detailansicht Urteil
Ist eine Eigentumswohnung mangelhaft, wenn im Nachbargarten ein behindertes Kind schreit?
LG Münster, AZ: 8 O 378/08, 26.02.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Kassel, AZ: 872 C 855/91, 23.04.1991
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung Haus Miete Mietwohnung Mangel Mängel Minderung Kaufpreis Störung Laut Geschrei schreiendes Kind behindert behindertes Autistisch Lärmbelästigung Aufklärungspflicht der Verkäufers Vermieters kinderlärm
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Beirat Verkehrsunfall Veränderung Verwalter Tierhaltung Kündigung Arzthaftung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Beschluss Teilungserklärung Sondereigentum Miete Treppenlift Telefonwerbung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Mietminderung Verwaltungsbeirat Protokoll Schimmel Garage Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Abschleppen Wurzeln Jahresabrechnung Makler Wohnungseigentümer Kurioses Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!