Detailansicht Urteil
Eine fehlende Herstellergarantie stellt einen Sachmangel dar; § 434 I BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 134/15, 15.06.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Rücktritt Vertrag Kaufvertrag Auto Audi Mercedes BMW VW Volkswagen Gebrauchtwagen Händler fehlende Garantie Gewährleistung fehlt Mangel mangelhaft Mängel Sachmangel Rechtsmangel Abweichung von der Beschaffenheit
Ähnliche Urteile
- Beginn der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen trotz mangelnder Bauabnahme
- Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
- Gebrauchtwagenkauf: Selbst Schuld am gerissenen Zahnriemen?
- Gelängte Steuerkette ist grundsätzlich kein normaler alters- und gebrauchsbedingter Verschleiß, § 434 Abs. 2 S.2 Nr.2 BGB
- Zur Arglist beim Immobilienkauf bei vereinbartem Gewährleistungsausschluss
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Teilungserklärung Makler Sondereigentum Beschluss Organisationsbeschluss Schimmel Arzthaftung Abschleppen Beirat Abmahnung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Veränderung Verwalter Protokoll Wurzeln Garage Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Anfechtungsklage Treppenlift Verkehrsunfall Einstimmigkeit Telefonwerbung Tierhaltung Nutzungsentschädigung Kurioses Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Miete Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!