Detailansicht Urteil
Beweislastumkehr bei einem tierärztlichen Behandlungsvertrag: Findet § 630h V BGB Anwendung?
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 247/15, 10.05.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 95/13, 17.09.2013
-
LG Mönchengladbach, AZ: 5 S 59/09, 09.10.2009
-
LG Köln, AZ: 25 O 35/08, 17.09.2008
-
OLG Zweibrücken, AZ: 5 U 35/05, 23.01.2007
-
OLG Düsseldorf, AZ: 8 U 18/02, 20.03.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertrag Arzt Behandlung stirbt Verletzung Wunde verwundet Tod Tier verletzt krank heilen Fehlschlag nicht Pferd Hengst Reittier Knochen gebrochen verstaucht Diagnose Fehler fehlerhaft Geld Schmerzensgeld
Ähnliche Urteile
- Prozesszinsen sind auf titulierte Darlehnszinsen anzurechnen; §§ 280, 291, 812ff BGB
- Schadensersatz bei Kauf gefälschter Markenware auf eBay
- Eintragung in das Schengener Informationssystem nach Erwerb eines Pkw kein Rechtsmangel; §§ 437 Nr. 2, 435 Satz 1, 440, 323 BGB
- Kein Anwaltsregress bei Anerkenntnis einer begründeten Forderung / Unterbliebene Streitverkündung ist keine Pflichtverletzung
- Schadenersatz neben der Leistung beim Werkmangel
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Nachbarrecht Beschluss Einstimmigkeit Wurzeln Schimmel Verwalter Kurioses Anfechtungsklage Miete Teilungserklärung Arzthaftung Sondereigentum Abschleppen Veränderung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Abmahnung Tierhaltung Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Mietminderung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Protokoll Nutzungsentschädigung Garage Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Makler Eigentümerversammlung Kündigung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
