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Sicherheitsetiketten sind keine Vorrichtungen nach § 243 I 2 Nr.2
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 79/18, 26.06.2018
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Keywords: schwerer Diebstahl stehlen klauen Dieb Sicherung Etikett Erlahm Sensor Piepen Farbe Farbbombe Regelbeispiel
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