Detailansicht Urteil
Für die Darlegung des Zugangs einer E-Mail reicht es nicht aus, dass die Mail abgesandt worden ist.
LAG Berlin, AZ: 15 Ta 2066/12, 27.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Email e-mail Zugegangen Postfach eingegangen angekommen Beweis Beweislast beweisen Kenntnis erhalten Willenserklärung Angebot annehmen annahme
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Veränderung Arzthaftung Gegenabmahnung Kurioses Treppenlift Telefonwerbung Beirat Verkehrsunfall Mietminderung Anfechtungsklage Protokoll Teilungserklärung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Jahresabrechnung Abmahnung Miete Abschleppen Tierhaltung Wurzeln Kündigung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Beschluss Verwalter Garage Einstimmigkeit Makler Sondereigentum Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
