Detailansicht Urteil
Der Absender einer E-Mail trägt die Beweislast, dass diese zugegangen ist; § 130 BGB
OLG Düsseldorf, AZ: 7 U 28/08, 26.03.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LAG Berlin, AZ: 15 Ta 2066/12, 27.11.2012
-
OLG Köln, AZ: 3 U 167/05, 05.12.2006
Ähnliche Urteile
-
LAG Berlin, AZ: 15 Ta 2066/12, 27.11.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertragsschluss Makler Haus kaufen Immobilie Email Zugang bekommen keine Zugangsvereitelung
Ähnliche Urteile
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wann kann ein nichtzertifizierter Verwalter zum WEG-Verwalter bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Eigentümerversammlung Teilungserklärung Makler Nutzungsentschädigung Tierhaltung Schimmel Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Garage Nachbarrecht Beschluss Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Gegenabmahnung Veränderung Kündigung Beirat Abschleppen Mietminderung Kurioses Verkehrsunfall Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Miete Treppenlift Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Sondereigentum Protokoll Wurzeln Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
