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Ausgleichanspruch bei leichter Verspätung des Zubringerfluges, mit der Folge einer großen Verspätung am endgültigen Zielort
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 93/18, 16.04.2019
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Keywords: Flugzeug Verspätung Schadensersatz Geld zurück Flug nicht bekommen zu spät Ausland deutsches Gericht zuständig Europa
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