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Bezeichnung "Ossi" ist keine Diskriminierung im Sinne des § 1 AGG
ArbG Stuttgart, AZ: 17 Ca 8907/09, 15.04.2010
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Keywords: AGG Bewerbung abgelehnt Vorstellungsgespräch Benachteiligung Diskriminerung Frau Männer Geschlecht ethnische Herkunft Vorurteil Alter Jung alt Schadensersatz Geld Schmerzensgeld Ostdeutscher westdeutscher Osten Westen Deutschland Wessi Ethnie Geburtsort Dialekt sprache DDR Vergangenheit
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