Detailansicht Urteil
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist setzt Ausdruck des elektronisches Fristenkalenders voraus; § 233 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: III ZB 96/18, 28.02.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Anwalt Organisationsverschulden Frist Versäumnis versäumt Berufung Revision fristenbuch Kalender Mitarbeiterin angestellte Sekretärin rechtspflegefachangestellte
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Organisationsbeschluss Veränderung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Telefonwerbung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Nachbarrecht Schimmel Beirat Garage Verwalter Treppenlift Abmahnung Wurzeln Wohnungseigentümer Kurioses Makler Beschluss Einstimmigkeit Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Tierhaltung Miete Mietminderung Protokoll Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Abschleppen Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Kündigung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!