Detailansicht Urteil
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist setzt Ausdruck des elektronisches Fristenkalenders voraus; § 233 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: III ZB 96/18, 28.02.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Anwalt Organisationsverschulden Frist Versäumnis versäumt Berufung Revision fristenbuch Kalender Mitarbeiterin angestellte Sekretärin rechtspflegefachangestellte
Ähnliche Urteile
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Gutachter muss Verlangen zur Erhöhung seiner Gebühren vor Erstellung des Gutachtens beantragen;
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Protokoll Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Kurioses Jahresabrechnung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Kündigung Verwalter Teilungserklärung Mietminderung Makler Wirtschaftsplan Nachbarrecht Abschleppen Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Schimmel Garage Tierhaltung Sondereigentum Beschluss Veränderung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Miete Abmahnung Treppenlift Beirat Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
