Detailansicht Urteil
Räumungsklage: Gehörsverletzung wegen unterbliebener Würdigung des Mietervortrags zur rechtzeitigen Mängelanzeige
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 293/08, 30.11.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Klage Prozess fristlose fristgerechte befristet Frist außerordentliche ordentliche Kündigung rauswurf Richter Befangenheit Gericht Nichtzulassungsbeschwerde Sanierung Modernisierung Mietrückstände Aufrechnung Kaution Schonfrist
Ähnliche Urteile
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Gutachter muss Verlangen zur Erhöhung seiner Gebühren vor Erstellung des Gutachtens beantragen;
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Teilungserklärung Beschluss Verwalter Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Sondereigentum Wurzeln Anfechtungsklage Abschleppen Abmahnung Makler Kündigung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Miete Jahresabrechnung Mietminderung Nachbarrecht Protokoll Wohnungseigentümer Treppenlift Arzthaftung Gegenabmahnung Beirat Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Telefonwerbung Kurioses Tierhaltung Garage Veränderung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
