Detailansicht Urteil
Urlaubsabgeltung/Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist
LAG Düsseldorf, AZ: 4 Sa 571/19, 24.06.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 468/18, 20.08.2019
-
BAG Erfurt, AZ: 9 AZR 80/17, 17.10.2017
-
LAG Düsseldorf, AZ: 7 Sa 1322/13, 05.02.2014
-
ArbG Oberhausen, AZ: 1 Ca 992/13, 23.10.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: AGB AGB_Kontrolle Urlaubsabgeltungsansprüche Urlaubsansprüche Ausschlussfristen Aufklärung Klauselverbot Abgeltung Urlaubsanspruch Arbeitsverhältnis Verfallfrist Anspruchsgrundlage Arbeitsverhältnis schriftlich Verbotsnorm Risiko Gesamtunwirksamkeit Urlaubsabgeltungsanspruch
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Wurzeln Arzthaftung Makler Tierhaltung Kündigung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Abmahnung Organisationsbeschluss Abschleppen Wirtschaftsplan Beschluss Eigenbedarfskündigung Kurioses Miete Schimmel Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Nachbarrecht Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Anfechtungsklage Treppenlift Garage Mietminderung Eigentümerversammlung Protokoll Veränderung Jahresabrechnung Gegenabmahnung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!