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Kein Rücktrittsrecht bei erfolgter Nacherfüllung innerhalb der gesetzten Frist trotz arglistiger Täuschung; § 323 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR I47/09, 12.03.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 210/06, 09.01.2008
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Keywords: Rücktritt Grundstück Wohnung Zimmer Wohnungseigentum WEG Verwalter Feuchtigkeit Wasserschaden Schimmel mangelhaft verschwiegen getäuscht betrug Täuschung betrogen kaufen zurücktreten Nacherfüllung nachbessern
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