Detailansicht Urteil
Anwälte müssen zur Fristwahrung alle Faxnummern des Gerichts nutzen
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZB 60/19, 15.09.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Rechtsbeschwerde fehlerhafter ärztlicher Behandlung unzureichende Aufklärung Fax-Journal Empfangsgeräts Berufungsbegründung Faxgerät Wiedereinsetzung Telefaxgerät Telefonleitung Telefaxauftrag Verfahrensbeteiligte Übermittlungsleitungen Empfangsgeräts Fristwahrung Rechtsstaatsprinzip Schriftsatz
Ähnliche Urteile
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Telefonwerbung Beschluss Arzthaftung Wurzeln Kündigung Makler Treppenlift Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Veränderung Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Kurioses Mietminderung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Verwalter Jahresabrechnung Schimmel Sondereigentum Teilungserklärung Abschleppen Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Beirat Eigentümerversammlung Miete Garage Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Abmahnung Wirtschaftsplan Tierhaltung Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!