Detailansicht Urteil
Beteiligung an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut
BFH München, AZ: I R 94/10, 05.10.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BFH München, AZ: IX B 144/05, 21.05.2005
-
BFH München, AZ: IX R 119/83, 26.01.1988
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Eigentumswohnung WEG Verwalter ordentliche Verwaltung Instandhaltungsrücklagen absetzen abschreiben Werbungskosten Steuern senken weniger Gewerbliche Gewinn Mieter voraus ohne Zufluss Abfluss Reparatur Sanierung Renovierung Rücklage
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Schimmel Tierhaltung Miete Verwalter Anfechtungsklage Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Abmahnung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Nachbarrecht Sondereigentum Beirat Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Protokoll Veränderung Kurioses Abschleppen Wohnungseigentümer Kündigung Beschluss Makler Mietminderung Jahresabrechnung Arzthaftung Wurzeln Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Garage Gemeinschaftseigentum Treppenlift Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
