Detailansicht Urteil
Schonfristzahlung: Vermieter muss nicht ausdrücklich alle Mietforderungen im Kündigungsschreiben erwähnen
LG Berlin I, AZ: 64 S 209/21, 02.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 66 S 200/21, 01.07.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 91/20, 13.10.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 261/15, 24.08.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 321/14, 23.02.2016
-
AG Reinbek, AZ: 13 C 490/14, 15.09.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kündigung außerordentlich fristlos fristgerecht ordentlich Zahlungsverzug Mietrückstände Schonfrist zahlen nachzahlen Geld offenen Mietzins offen nachträglich Monat Verzug Mahnung Rückstand
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Jahresabrechnung Sondereigentum Gegenabmahnung Anfechtungsklage Beschluss Miete Treppenlift Schimmel Gemeinschaftseigentum Mietminderung Beirat Tierhaltung Garage Abschleppen Eigentümerversammlung Makler Wirtschaftsplan Protokoll Nachbarrecht Veränderung Einstimmigkeit Kurioses Organisationsbeschluss Abmahnung Wurzeln Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Kündigung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
