Detailansicht Urteil
Schadensersatz wegen rechtswidrigen Kürzen der Nachbarshecke
LG Hamburg, AZ: 311 O 296/21, 07.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 10 C 81/17, 22.08.2017
-
OLG Karlsruhe, AZ: 12 U 162/13, 25.07.2014
-
LG Essen, AZ: 15 S 279/13, 28.01.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 222/12, 25.01.2013
-
OLG Hamm, AZ: 5 U 161/08, 01.12.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Nachbar Urlaub abwesend Störer Hecke Thuja Thujen Fuchsbaum fachmännisch Fachmann zerstört beschädigt unterlassen Unterlassungsanspruch Schadensersatz Gegner Schädigen bekannt unbekannt Gärtner Garten Landschaft Gala
Ähnliche Urteile
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
- Welche Abstandsflächen gelten für eine Kirschlorbeer-Hecke / Miteigentümer kann Nachbarn auch alleine verklagen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Beschluss Abschleppen Nutzungsentschädigung Kündigung Makler Anfechtungsklage Veränderung Abmahnung Jahresabrechnung Protokoll Kurioses Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Mietminderung Nachbarrecht Miete Eigentümerversammlung Wurzeln Garage Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Arzthaftung Schimmel Verwaltungsbeirat Treppenlift Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Beirat Verwalter Gegenabmahnung Tierhaltung Sondereigentum Verkehrsunfall Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!