Detailansicht Urteil
Keine Eintragung einer Teilungserklärung nach § 8 WEG wegen bestehenden Erbbaurecht?
OLG Karlsruhe, AZ: 14 W 75/22, 22.12.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 43/21, 10.12.2021
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 43/14, 23.07.2014
-
LG Duisburg, AZ: 5 S 113/13, 27.01.2014
-
OLG Hamm, AZ: I-5 U 91/11, 12.01.2012
-
BFH München, AZ: II R 63/06, 14.11.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Eintragung eigentum teilungserklärung Teilung Grundstück gebäude Haus Beschwerde antrag wesentlicher Bestandteil bau baurecht bauordnung bauwerk Grundbuch
Ähnliche Urteile
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wann kann ein nichtzertifizierter Verwalter zum WEG-Verwalter bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Anfechtungsklage Kurioses Sondereigentum Teilungserklärung Mietminderung Veränderung Beschluss Miete Abmahnung Tierhaltung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Makler Wohnungseigentümer Abschleppen Protokoll Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Garage Wurzeln Einstimmigkeit Telefonwerbung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Verwalter Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Arzthaftung Kündigung Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
