Detailansicht Urteil
Voraussetzungen für die gestreckte Begründung eines Sondernutzungsrechts
KG Berlin, AZ: 1 W 213/22, 07.02.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Köln, AZ: 2 Wx 138/22, 11.07.2022
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 6 U 23/15, 08.03.2016
-
OLG München, AZ: 34 Wx 396/15, 04.02.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 225/11, 01.06.2012
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 403/05, 19.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: WEG Ausscheiden ausziehen abtreten gemeinschaft WEG eigentümer unrichtig falsch grundbuch Immobilie Mitglied wohnung Haus teilungserlärung sondereigentum sonderrecht nachfolger berechtigter Bewilligung teilen Miteigentum eintragen Eintragung Amt
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Veränderung Garage Anfechtungsklage Einstimmigkeit Nachbarrecht Tierhaltung Protokoll Beirat Verwalter Schimmel Abschleppen Beschluss Wirtschaftsplan Treppenlift Sondereigentum Miete Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Kurioses Gegenabmahnung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Teilungserklärung Wurzeln Arzthaftung Eigentümerversammlung Makler Organisationsbeschluss Kündigung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!