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Schwimmelbefall: Wohnungseigentümer trägt volles Risiko der Benutzbarkeit
LG Berlin I, AZ: 55 S 81/17 WEG, 15.06.2018
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 250/19, 03.07.2020
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OVG Lüneburg, AZ: 9 LA 151/11, 18.10.2012
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OLG Hamm, AZ: 15 W 83/98, 08.05.1998
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