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Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 StPO gilt auch bei einer Auslandstat
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 541/18, 27.03.2019
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Die Regelung des § 55 Abs. 1 StPO findet auch Anwendung, wenn ein Zeuge bei der Beantwortung von Fragen in die Gefahr gerät, wegen einer vor der Vernehmung begangenen Tat im Ausland strafrechtlich verfolgt zu werden.
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Keywords: Auskunftsverweigerungsrecht Verwerfungsantrag Auslandstat Gefahr Menschenwürde Selbstbelastungsfreiheit Strafverfolgung im Ausland Auskunftsverweigerungsrecht Zwangslage