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Unfallbedingte Arztkosten sind bei vorsorglicher Untersuchung ohne festgestellte Körperverletzung nicht erstattungsfähig; §§ 249 Abs. 2 Satz 1; 823 Abs. 1 BGB; 7 Abs. 1, 11 Satz 1 StVG
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 95/13, 17.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall Schaden Körperverletzung rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Arztrechnung medizinische versorgung Untersuchung Behandlung Arztbehandlung Krankenhaus Verletzung unfallbedingte Beschwerden
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