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Ruft ein Nichtberechtigter die Versammlung der Eigentümer ein, sind auf dieser Versammlung gefasste Beschlüsse anfechtbar. Das gilt auch für einen Verwalter, der dazu nicht mehr berufen ist.
Vorjahresrückstände sind nicht Bestandteil der Jahresabrechnung und dürfen dort nicht eingestellt werden. Ein derartiger Beschluss ist nichtig.
Der aus einer im Vorjahr erhobenen Sonderumlage für eine erst im Folgejahr beendete Baumaßnahme verbliebene Liquiditätsüberschuss ist im Rahmen der Abrechnung des Folgejahres auszukehren.
AG Kiel, AZ: 111 C 79/24, 19.12.2024
Ein Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Entziehunsgklage gem. § 17 WEG ist keine Prozessvoraussetzung. Die Möglichkeit des Verwalters rechtswirksam zu handeln, und damit zu klagen, ergibt sich aus § 9b Abs. 1 S. 1 WEG.
Jahrelange unerträgliche Gerüche aus einer Eigentumswohnung können zur Entziehung des Wohneigentums führen.
Um eine Einziehungsklage gem. § 17 WEG durch einen Umlaufbeschluss wirksam zu beschließen, ist die Zustimmung des nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigten Eigentümers, dessen Wohnung entzogen werden soll, zumindest insoweit erforderlich, als er diesem Umlaufverfahren zustimmen muss.
AG Lörrach, AZ: 3 C 855/23, 16.12.2024
Der Verwalter haftet nicht für die entgangene Courtage eines Versicherungsmaklers, wenn die Gebäudeversicherung wegen einer bereits bestehenden Versicherung nicht zustande kommt.
Eine Pflichtverletzung wegen Nichtkündigung der bestehenden Versicherung kommt grds. nicht Betracht.
Darüber hinaus ist die Maklerprovision als Vermögensschaden nicht von § 823 BGB geschützt.
AG Bottrop, AZ: 8 C 154/24, 05.12.2024
Der Verwalter kann ein erweitertes Pflichtenprogramm zur Bauüberwachung anbieten. Der Senat erachtet in diesem Zusammenhang den Kenntnisstand eines fachkundigen Dachdeckers für maßgeblich, welcher über den eines durchschnittlichen Bauherrn hinausgeht, dabei aber nicht dem eines Architekten entsprechen muss.
Eine weitergehende Pflicht aus dem Verwaltervertrag, der GdWE die Beauftragung eines Architekten oder Bauingenieurs zur Überwachung der Dacharbeiten zu empfehlen, bestand nicht.
OLG Hamm, AZ: I-21 U 60/22, 26.11.2024
Eine in die Jahresabrechnung fehlerhaft eingestellte Soll-Vorauszahlung führt zur Nichtigkeit der Beschlussfassung.
Eine Änderung der Kostenverteilung kann nur für künftige Wirtschaftsjahre beschlossen werden, nicht aber für ein bereits fast abgelaufenes Wirtschaftsjahr.
Ab dem 01.12.2020 darf nur noch ein nach § 26a WEG zertifizierter Verwalter bestellt werden, es sei denn eine aus acht Parteien besthende Eigentümergemeinschaft bestellt mit 2/3 Mehrheit einen Verwalter aus der Mitte der Wohnungseigentümer.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 75/23 WEG, 24.10.2024
Die Abhaltung einer Eigentümerversammlung war auch dann ermessensgerecht, wenn einzelne Wohnungseigentümer die Vorgaben der "2G"-Regelung während der Corona-Pandemie nicht erfüllten und deshalb an der Teilnahme gehindert waren.
Ein Wohnungseigentümer, dem die Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung durch Beschluss gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gestattet ist, muss aktiv von seinem Recht auf Online-Teilnahme Gebrauch machen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 123/23, 20.09.2024
Die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters über den 30.06.2024 widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
1. Es gibt weniger als 9 Sondereigentumsrechte
2. Der Verwalter muss zugleich Wohnungseigentümer sein.
3. Weniger als 1/3 der Wohnungseigentümer verlangen einen zertifizierten Verwalter.
AG Dortmund, AZ: 514 C 8/23, 19.09.2024
Soll über die Zustimmung zur Veräußerung beschlossen werden, genügt es wenn die Beschlussfassung schlagwortartig in der Einladung angekündigt wird.
Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Erwerber seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllen kann, insbesondere persönlich oder wirtschaftlich als unzuverlässig einzustufen ist.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 54/23, 27.08.2024
Hat eine Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter, wird sie von allen nichtklagenden Wohnungseigentümern gemeinschaftlich vertreten.
Die zwischenzeitliche Wahl eines Verwalters ändert nichts an einer einem Rechtsanwalt erteilten Prozessvollmacht.
Zwar kann der einzelne Wohnungseigentümer bei Fehlen eines Verwalters grundsätzlich eine gerichtliche Entscheidung beantragen, durch die die WEG zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet wird.
Erforderlich ist aber die Angabe eines oder mehrerer konkreter Tagesordnungspunkte.
AG Viersen, AZ: 33 C 313/23, 06.08.2024
Wird eine Abstimmung in Bezug auf die Jahresabrechnung auf der Eigentümerversammlung zurückgestellt, weil die Verwaltung kurz vor der Versammlung darauf hingewiesen wurde, dass die Abrechnung in mehreren Punkten
falsch sei, kommt eine Entlastung von Verwaltung und Beirat nicht in Betracht.
Dies gilt auch für den Vorverwalter, wenn er die Abrechnung zwar nicht mehr erstellen muss, es aber unklar ist, ob die von der neuen Verwaltung zu erstellende Abrechnung Fehlbeträge oder unrechtmäßige Zahlungsabgänge aufweist.
LG Hamburg, AZ: 318 S 51/23, 26.06.2024
Bei einer gerichtlichen Verwalterbestellung durch einstweilige Verfügung beginnt die Bestellung mit Verkündung, nicht mit Rechtskraft.
Lädt ein Verwalter, obwohl er nicht mehr dazu berufen ist, sind alle auf der entsprechenden Versammlung gefassten Beschlüsse wegen dieses formalen Mangels anfechtbar.
Ist eine rechtzeitige Wiederbestellung des Verwalters versäumt worden, kann dieser nicht etwa rückwirkend bestellt werden, weil die organschaftliche Stellung nur für die Zukunft begründet werden kann.
AG Kiel, AZ: 11 C 15/24, 03.05.2024
Ein nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden. Daran ändert auch nichts die Übergangsfrist des § 48 Abs. 4 WEG für vor dem 01.12.2020 gewählte Verwalter nichts.
Eine Änderung der Kostenverteilung kann nur für künftige Wirtschaftsjahre beschlossen werden, nicht aber für ein bereits fast abgelaufenes Wirtschaftsjahr.
AG Oberhausen, AZ: 334 C 75/23, 25.03.2024
Der Verwalter hat jederzeit die Möglichkeit, sein Amt niederzulegen, ohne dass es dafür besonderer Voraussetzungen bedarf.
Eine Erklärung der Amtsniederlegung gegenüber allen Eigentümern oder gar der Eigentümerversammlung ist nicht erforderlich.
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 59/23, 15.03.2024
Erhebt der Verwalter im Namen der GdWE Klage gegen einzelne Wohnungseigentümer, sind Beschränkungen seiner Vertretungsmacht im Innenverhältnis, die die Befugnis zur Klageerhebung betreffen, jedenfalls im Grundsatz nicht zu überprüfen.
Ist in der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage vereinbart, dass die Wohnungseigentümer weitgehend so gestellt werden sollen, als handelte es sich um real geteilte Grundstücke, begründet nicht jeder Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Norm einen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 BGB; vielmehr muss der Norm Drittschutz zukommen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 119/23, 08.03.2024
Bei der erstmaligen Verwalterwahl ist das Informationsbedürfnis der Wohnungseigentümer nur durch eine persönliche Vorstellung des Verwalters auf der Wohnungseigentümerversammlung gewährleistet.
AG Pforzheim, AZ: 12 C 1654/23, 27.02.2024
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden.
Die verwalterlose Zweiergemeinschaft wird bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen von dem jeweils anderen Wohnungseigentümer vertreten; einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung vor Klageerhebung bedarf es insoweit nicht.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 6/23, 09.02.2024
Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/22, 26.01.2024
Eine Gebührenvereinbarung der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einem Rechtsanwalt auf Stundenhonorarbasis (hier 250,00 € zzgl. MwSt./Std) wegen Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter ist grundsätzlich nicht zulässig, weil hierduch die Regelgebühren des RVG überschritten werden.
Bei Fehlen eines besonderen Grundes müssten in jedem Falle drei Vergelichsangebote eingeholt werden.
AG Bochum, AZ: 95 C 25/23, 16.01.2024
Die vom Amtsgericht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgenommene Verwalterbestellung ist hinsichtlich ihrer Dauer (3 Jahre) dabei so zu verstehen sein, dass sie sich ab der Verkündung der Entscheidung (21.12.2022) errechnet.
Wird der vom Amtsgericht bestellte Verwalter nicht informiert bzw. zur Tätigkeit aufgefordert, führt dies zur Selbstwiderlegung der Dringlichkeit.
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 12/23, 01.12.2023
Das Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage entfällt nicht schon deshalb, weil die beschlossene Sanierungsmaßnahme bereits umgesetzt wurde.
Die bloße Übersendung eines einzigen Angebotes an die Wohnungseigentümer ist nicht ausreichend.
Fehlt ein Vermögensbericht, widerspricht die Entlastung der Verwaltung nicht schon deshalb ordnungsgemäßer Verwaltung, sondern es muss vorgetragen werden, welche möglichen Ersatzansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen.
Das Abhalten einer Eigentümerversammlung um 17.00 Uhr in einem von der Liegenschaft 14 km entfernten Ort, der innerhalb von 30 Minuten mit dem Pkw erreichbar ist, widerspricht noch ordnungsgemäßer Verwaltung.
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 31/22 WEG, 01.12.2023