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Die Kosten der Rechtsverfolgung müssen in der Jahresabrechnung substantiiert dargelegt werden; § 28 Abs. 3 WEG
LG Dortmund, AZ: 11 S 251/11, 17.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ANfechtungsklage Rechtsanwaltskosten Verfahrenskosten Eigentümer rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Umlage umlegen verteilerschlüssel Kostenschlüssel Kostenverteilerschlüssel obseigende Wohnungseigentümer gerichtskosten Kostenentscheidung
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