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Abgrenzung des Herausgabeanspruches eines Zwangsverwalters und eines Insolvenzverwalters gegen Schuldner einer selbstgenutzten Eigentumswohnung; §§ 149 Abs. 1, 150 Abs. 2 ZVG; 100, 148 InsO; 5 Abs. 2 Nr. 2 ZwVwV
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 30/11, 25.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsvollstreckung Herausgabe Selbstnutzung Eigenbedarf unentgeltliche Mieter Eigentumswohnung Schuldner Zwangsverwaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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