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Zur Konkretisierung der Aufschlüsselung eines Anspruches in einem Mahnbescheid; §§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB; 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 155/11, 10.10.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des BGH stellt keine Überraschung dar und setzt die ständige Rechtsprechung aller Senate fort.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 211/09, 17.11.2010
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Keywords: Substantiierung konkret Mahnbescheid Mahnverfahren Rechtsanwalt Frank Dohrmann Forderung
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