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Vermieter muss bei Informationsbeschaffung über das Internet keine Parabolantenne dulden; §§ 541, 985, 1004 BGB; Art 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 268/12, 14.05.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Satellitenschüssel Parabolantenne Informationsfreiheit ausländische Sender Internet Fernsehen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Balkon
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Damit dürfte sich der Streit um die Duldung von zusätzlichen Empfangsgeräten auf den Balkonen und Dächern der Vermieter in absehbarer Zeit mit Hilfe des Internets von selber erledigt haben, da in den meisten Fällen eine Informationsbeschaffung auch von Fernsehsendungen über das Internet gegeben sein wird.