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Mieter haftet für ausgefallenen Farbanstrich auf Schadensersatz; §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 416/12, 06.11.2013
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LG Berlin I, AZ: 65 S 63/16, 30.09.2016
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AG Berlin-Schöneberg, AZ: 3 C 95/13, 10.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Der BGH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt (a.A. AG Schöneberg; Urteil vom 10.09.2013; Az.: 3 C 95/13).