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Zum Mitverschulden eines Motorradfahrers, der an einer roten Ampel wartende Fahrzeuge überholt und dabei mit einem von einem Parkplatz auf die Fahrbahn einbiegenden Pkw kollidiert; §§ 287 ZPO, 1, 5, 10 StVO
LG Tübingen, AZ: 5 O 80/13, 10.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall Auto Verletzung Entschädigung Haushaltshilfe Kostenerstattung Quote Mitverschulden § 254 BGB Rechtsanwalt Frank DOhrmann Zeugenentschädigung Schätzung Bottrop Schadenersatz Schadensersatz
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