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Kosten einer Schutzschrift nur bei einem Prozessrechtsverhältnis erstattungsfähig; § 91 ZPO
OLG Hamburg, AZ: 4 W 100/13, 23.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: UWG Abmahnung Wettbewerbsverhältnis einstweilige Verfügung Landgericht Schutzschrift Antragsgegner Kostenerstattung Auslagen 91 ZPO § Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop kostenfestsetzungsantrag Kostenfestsetzungsverfahren 12 UWG
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