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Beschluss über den Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. §§ 23, 46 WEG; 4 Abs. 2 HeizKV
AG Dortmund, AZ: 512 C 42/13, 26.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Heizkostenverordnung separate Zähler Funkzähler Funkeinrichtung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümer
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Hier wäre eine Abgrenzung zwischen einer baulichen Veränderung und einer modernisierenden Instandsetzungsmassnahme sicherlich hilfreicher gewesen. Denn bei einer baulichen veränderung hätte das gericht prüfen müssen, inwieweit eine Beeinträchtigung des betroffenen Eigentümers gegeben ist. Bei einer Modernisierungsmassnahme hätte lediglich die Ordnungsgemäßheit dieser Beschlussfassung festgestellt werden müssen.
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