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Versenden eines Schriftsatzes per Telefax kurz vor Fristlauf kann verspätet sein; §§ 85 Abs. 2, 233, 520 Abs. 2 ZPO
OLG Saarbrücken, AZ: 5 U 368/12, 01.08.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frist Fristversäumung Berufungsfrist berufungsbegründungsfrist Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wiedereinsetzung Faxverzögerung Blockieren besetztes besetzter Faxanschluss Verspätung Rechtzeitigkeit verschulden Zurechung
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