Detailansicht Urteil
Amt des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft endet mit der Verschmelzung mit dem übernehmenden Rechtsträger; §§ 24 Abs. 1, 26 WEG, 20 UmwG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 97/11, 19.06.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 159/90, 28.05.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einberufung unzuständige Person Verwalter rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Ladung Rechtsnachfolger Übertragung Wahl Verwalterwahl Ende Beendigung Verschmelzung Übertragung Umfirmierung Verwalterwechsel
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Sondereigentum Nachbarrecht Treppenlift Garage Verwalter Schimmel Makler Tierhaltung Telefonwerbung Mietminderung Abschleppen Verkehrsunfall Kurioses Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Protokoll Miete Beirat Wohnungseigentümer Teilungserklärung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Arzthaftung Wurzeln Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Beschluss Abmahnung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Kündigung Verwaltungsbeirat Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!