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Amt des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft endet mit der Verschmelzung mit dem übernehmenden Rechtsträger; §§ 24 Abs. 1, 26 WEG, 20 UmwG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 97/11, 19.06.2011
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OLG Düsseldorf, AZ: 3 Wx 159/90, 28.05.1990
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Keywords: Einberufung unzuständige Person Verwalter rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Ladung Rechtsnachfolger Übertragung Wahl Verwalterwahl Ende Beendigung Verschmelzung Übertragung Umfirmierung Verwalterwechsel
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