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Einrede der Verjährung durch den Vertreter ohne Vertretungsmacht ist auf die Ausschlussfristen nicht anwendbar; §§ 3 ArbGG, 179 BGB, 108 GewO
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 665/06, 10.01.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vertreter ohne Vertretungsvollmacht vollmachtloser vertreter Arbeitsvertrag Abschluss Berechtigter rechtsanwalt frank Dohrmann Feldeisen Bottrop Ausschlussklauseln Lohnabrechung Schadensersatz Schadenersatz Arbeitsverhältnis Arbeitgeber Arbeitnahmer fiktiver Scheinarbeitgeber abschließen Abschluss Abschluß Einstellung
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