Detailansicht Urteil
Änderungen bei den Nebenkosten (hier: Müllgebühren, Gärtnerarbeiten) müssen nachvollziehbar sein; §§ 535 BGB; 91 ZPO
AG Gelsenkirchen, AZ: 3b C 333/12, 25.06.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechung Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Änderung Steigerung Kostenerhöhung Kostenhöhe Kostenexplosion Erklärung Darlegung Vermieter Mieter
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Protokoll Wurzeln Jahresabrechnung Beirat Makler Veränderung Kündigung Organisationsbeschluss Kurioses Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Treppenlift Schimmel Abmahnung Nachbarrecht Beschluss Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Abschleppen Verwalter Arzthaftung Mietminderung Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Garage Teilungserklärung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Miete Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
