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Bereicherungsanspruch eines Darlehnsnehmers gegen Bank unterliegt der dreijährigen Verjährung ab Valutierung; § 199 BGB
LG Mönchengladbach, AZ: 2 S 48/13, 04.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Darlehnsvertrag Darlehen Rückführung Bearbeitungsgebühr Bank Kreditinstitut Verjährung Finanzdienstleistung Finanzdienstleister Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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