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Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Missbrauch einer Tankkarte auch ohne Abmahnung zulässig; §§ 626, 241 BGB
ArbG Duisburg, AZ: 1 Ca 1321/13, 23.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: fristlose Kündigung ordnungsgemäße fristgerechte Diebstahl Betrug Vermögensdelikt UNterschlagung Tanken Arbeitnehmer Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag Arbeitgeber Dientsherr zweckwidriges Fremdtanken
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