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Keine Haftung des Eigentümers eines höher gelegenen Grundstücks für die durch eine Schlammlawine verursachten Schäden an dem darunter liegenden Grundstücks, §§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB; 94, 118 LWG NRW
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 15/13, 17.10.2013
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OLG Nürnberg, AZ: 4 U 2123/13, 14.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschädigung beeinträchtigung Immissionen Schlamm Überschwemmung Nachbargrundstück Haftung Schadensersatz Schadenmersatz Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Grundstücksnachbar bach bachlauf
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