Detailansicht Urteil
Keine Haftung des Eigentümers eines höher gelegenen Grundstücks für die durch eine Schlammlawine verursachten Schäden an dem darunter liegenden Grundstücks, §§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB; 94, 118 LWG NRW
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 15/13, 17.10.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Nürnberg, AZ: 4 U 2123/13, 14.01.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschädigung beeinträchtigung Immissionen Schlamm Überschwemmung Nachbargrundstück Haftung Schadensersatz Schadenmersatz Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Grundstücksnachbar bach bachlauf
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Wer haftet für das Verschließen einer neu entstandenen Dehnungsfuge nach Abriss und Neubau des Nachbargebäudes?
- Zu den Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Eigentumswohnung - Vorlage von Ordnern und Datenräumen kann zu wenig sein; §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB
- Gemeinde kann neben öffentlich rechtlichen Ansprüchen auch Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB geltend machen
- Grunddienstbarkeit begründet Beseitigungsanspruch bereits existierender Gebäude (hier: Garage, Haus); § 1028 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Kurioses Gegenabmahnung Schimmel Verwaltungsbeirat Tierhaltung Abmahnung Nutzungsentschädigung Beschluss Kündigung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Arzthaftung Jahresabrechnung Veränderung Abschleppen Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Verkehrsunfall Beirat Wirtschaftsplan Verwalter Protokoll Nachbarrecht Anfechtungsklage Makler Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Treppenlift Miete Garage Mietminderung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
