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Trotz falscher Flächenangaben im Expose eines Maklers keine Haftung des Verkäufers bei Gutgläubigkeit der Richtigkeit der Angaben; §§ 433, 434 Abs. 1, 437 Nr. 2, 441 Abs. 4, 442, 444 BGB
OLG Bremen, AZ: 3 U 23/13, 21.11.2013
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OLG Saarbrücken, AZ: 1 U 377/12, 28.08.2013
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Keywords: arglistige Täuschung Kaufvertrag Grundstück Immobilie rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Grundstückskauf Hauskauf Erwerb fehlerhafte Falsche angaben Gewährleistung Haftung Schadensersatz Schadenersatz
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