Detailansicht Urteil
Kein allgemeines Besichtigungsrecht des Vermieters; §§ 535, 307 BGB; Art. 13, 14 GG
AG Coesfeld, AZ: 6 C 83/08, 12.11.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 135/13, 03.04.2014
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 C 513/05, 23.02.2006
-
AG Saarbrücken, AZ: 4 C 365/04, 22.12.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Besichtigungsrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop generelles allgemeines besonderer Anlass ohne besonderen Wohnungsbesichtigung Mangel Mängel Grund
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
- Zum Beginn der Kündigungs-Sperrfrist des § 577a BGB beim Umwandlung in Wohneigentum
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Abschleppen Nachbarrecht Teilungserklärung Protokoll Gemeinschaftseigentum Schimmel Eigenbedarfskündigung Veränderung Kurioses Verwaltungsbeirat Treppenlift Mietminderung Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Tierhaltung Verwalter Makler Garage Miete Telefonwerbung Wurzeln Beirat Gegenabmahnung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Abmahnung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Beschluss Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Einstimmigkeit Kündigung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
