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Verwirklichung der Betriebsgefahr eines ordnungsgemäß geparkten Pkw nach Brand durch technischen Defekt; §§ 7 Abs. 1 StVG; 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 253/13, 21.01.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 210/06, 27.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadenersatz Schadensersatz beschädigung Auto Kfz Betriebsgefahr Feuer brennendes Fahrzeug Parken abstellen STraßenrand Strasse REchtsanwalt Frank Dohrmann Haftpflichtversicherung
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