Detailansicht Urteil
Parteien können bzgl. der Wohnflächen eine andere Bedeutung beimessen, als in der II. BerechnungsVO oder DIN 283 normiert ist, was bei einem Mieterhöhungsverlangen zu berücksichtigen ist; §§ 558, 558a Abs. 1 BGB
LG Berlin I, AZ: 67 S 117/13, 11.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 33/18, 17.04.2019
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: MIeterhöhungsbegehren WOhnfläche Nutzfläche Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Mieter Vermieter Mietvertrag berechnung qm quadratmeter
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Tierhaltung Beirat Verwaltungsbeirat Schimmel Wurzeln Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Telefonwerbung Kurioses Abmahnung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Kündigung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Makler Sondereigentum Garage Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Beschluss Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Verwalter Anfechtungsklage Treppenlift Abschleppen Protokoll Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!