Detailansicht Urteil
Waschmaschine kann ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung in einer Mietwohnung nicht verboten werden; §§ 308 Nr. 4, 535 BGB
LG Freiburg, AZ: 9 S 60/13, 10.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 343/08, 10.02.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag vermieter Mieter Hausordnung Wohnung waschen Waschmaschine verbot verbieten Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gebrauchsregelung Nutzungsregelung
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Gegenabmahnung Beirat Jahresabrechnung Treppenlift Kurioses Teilungserklärung Veränderung Eigentümerversammlung Garage Makler Sondereigentum Beschluss Einstimmigkeit Nachbarrecht Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Verwalter Wurzeln Kündigung Wohnungseigentümer Miete Verwaltungsbeirat Tierhaltung Schimmel Arzthaftung Nutzungsentschädigung Protokoll Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Abschleppen Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
