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Waschmaschine kann ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung in einer Mietwohnung nicht verboten werden; §§ 308 Nr. 4, 535 BGB
LG Freiburg, AZ: 9 S 60/13, 10.12.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 343/08, 10.02.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag vermieter Mieter Hausordnung Wohnung waschen Waschmaschine verbot verbieten Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gebrauchsregelung Nutzungsregelung
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