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Bei unzulässiger Schätzung eines Stromversorgers muss das Gericht eine eigene Schätzung gemäß §§ 286, 287 ZPO vornehmen; §§ 11 StromGVV; 11 GasGVV
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 243/12, 16.10.2013
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AG Neubrandenburg, AZ: 5 C 130/09, 06.11.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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