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Wohnungseigentümergemeinschaft hat Beschlusskompetenz für die Anbringung von Rauchmeldern im Sondereigentum; §§ 5 Abs. 1, 10 Abs. 6 Satz 3 WEG; 45 Abs. 6 HBauO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 238/11, 08.02.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rauchmelder Feuer Wohnungsbrand Beschluss Eigentümergemeinschaft Sondereigentum gemeinschaftseigentum Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottreop Wartung Rauchwarnmelder Feuermelder Rauchmelder Feuermelder Sondereigentum Eigentumswohung Beschlusskompetenz Nichtigkeit Anfechtung Sicherheit Schutz gemeinschaftliches Eigentum ordnungsgemäße Verwaltung
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Von daher darf man die Entscheidung des BGH nicht als generelle Ermächtigung für den Eigentümerverband ansehen, die Anbrigung von Rauchmaledern an sich zu ziehen.