Detailansicht Urteil
Anfechtungsklage einer nicht offengelegten Prozessstandschaft ist verfristet; § 23 Abs. 4 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 352/99, 15.02.2000
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Klagebefugnis Offenlegung Vollmacht Ehemann Ehefrau Ehegatte Sohn Tochter Kinder rechtsanalt frank Dohrmann Bottrop Heilung Frist
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Abschleppen Verwaltungsbeirat Kurioses Telefonwerbung Einstimmigkeit Verkehrsunfall Makler Abmahnung Protokoll Organisationsbeschluss Veränderung Arzthaftung Anfechtungsklage Beirat Verwalter Nachbarrecht Gegenabmahnung Wurzeln Schimmel Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Mietminderung Miete Teilungserklärung Garage Eigenbedarfskündigung Treppenlift Beschluss Kündigung Sondereigentum Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
