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Kosten für einen Aufzug oder einer Treppenhausreinigung müssen unabhängig von der Nutzungsmöglichkeit von allen Eigentümern getragen werden; §§ 16, 28 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 241/06, 28.11.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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